AGB
Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Geschäftsbedingungen („AGB“)
der VICTRO e.U., FN 622656x, LG St. Pölten
(nachfolgend kurz „VICTRO e.U.“ genannt)
1. Geltungsbereich • Allgemeines • Definitionen
1.1. Diese AGB gelten für alle Angebote, Rechtsgeschäfte und sonstigen Leistungen von VICTRO e.U., insbesondere die Lieferung von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen. Vereinbarungen, welche von diesen AGB abweichen, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung von VICTRO e.U..
1.2. Etwaigen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen; diese verpflichten VICTRO e.U. auch dann nicht, wenn VICTRO e.U. ihnen bei Vertragsabschluss nicht nochmals widerspricht und in diesen Bedingungen die Gültigkeit derselben als ausdrückliche Bedingung genannt ist. Selbst wenn die AGB des Kunden unwidersprochen bleiben ist im Zweifel jedenfalls von der Gültigkeit der AGB der VICTRO e.U. auszugehen.
1.3. Die AGB von VICTRO e.U. gelten als Rahmenvereinbarung selbst dann für alle mit dem Auftrag zusammenhängenden Nachlieferungen sowie für alle weiteren Rechtsgeschäfte mit dem Kunden (z.B. Zusatzaufträge), auch wenn deren Geltung nicht jeweils nochmals ausdrücklich vereinbart wurde.
1.4. Bei Widersprüchen in den Vertragsgrundlagen gilt nachstehende Reihenfolge: Allfällige Sondervereinbarungen, soweit diese von VICTRO e.U. ausdrücklich und schriftlich bestätigt wurden (zur Schriftform zählen auch Telefax und E-Mail); Lizenzvereinbarung; Service- und Update – Vereinbarung; diese AGB (sowie die Bedingungen und Vereinbarungen, auf die in diesen AGB verwiesen wird); gesetzliche Normen.
1.5. Vertragserfüllungshandlungen der VICTRO e.U. gelten nicht als Zustimmung von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Sollten im Rahmen der Vertragsauslegung dennoch Unklarheiten bestehen, sind diese in der Weise auszuräumen, dass jene Inhalte als vereinbart gelten, die üblicherweise in vergleichbaren Fällen vereinbart werden.
2. Angebote • Kostenvoranschläge • Geheimhaltung
2.1. Die Angebote der VICTRO e.U. sind freibleibend.
2.2. Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Die von uns erstellten Kostenvoranschläge sind unverbindlich.
2.3. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 15 % ergeben, werden wir den Vertragspartner davon unverzüglich verständigen. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen bis 15 %, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und wir sind berechtigt, diese Kosten ohne weiteres in Rechnung zu stellen.
2.4. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, sind wir berechtigt, Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung zu stellen.
2.5. Kostenvoranschläge sind bis auf Widerruf von VICTRO e.U. entgeltlich. Ein für den Kostenvoranschlag bezahltes Entgelt wird gutgeschrieben, wenn auf Grund dieses Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt wird.
2.6. Jegliche von VICTRO e.U. zur Verfügung gestellten Unterlagen wie zum Beispiel Kostenvoranschläge, Pläne, Muster, Kataloge, Präsentationen und sonstige Unterlagen bleiben unser geistiges Eigentum. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens, bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung. Sämtliche oben angeführte Unterlagen können jederzeit von uns zurückgefordert werden und sind uns jedenfalls unverzüglich unaufgefordert zurückzustellen, wenn der Vertrag nicht zustande kommt.
2.7. Unser Vertragspartner verpflichtet sich im Übrigen zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.
3. Bestellung • Auftragsbestätigung • Vertrag • Leistungsinhalt
3.1. Bestellungen des Kunden sind ab Zugang bei VICTRO e.U. für den Kunden verbindlich, unabhängig davon ob die Bestellung schriftlich oder telefonisch eingelangt ist.
3.2. VICTRO e.U. kann die Bestellung des Kunden innerhalb einer Frist von acht Tagen nach eigener Wahl durch eine Erfüllungshandlung (z.B. Zusendung der Ware) oder durch Übermittlung einer schriftlichen Auftragsbestätigung annehmen; hierdurch kommt der Vertrag zustande. Maßgeblich ist hierbei jeweils das Datum des Absendens.
3.3. Stillschweigen von VICTRO e.U. hat keinen rechtsgeschäftlichen Erklärungswert und gilt insbesondere nicht als Zustimmung bzw. als Annahme der Bestellung des Kunden.
3.4. Der Kunde hat die Auftragsbestätigung umfassend, insbesondere aber im Hinblick auf Preise, Liefertermine, Stückzahl, Artikelbezeichnung u. dgl. unverzüglich zu prüfen. Abweichungen der Auftragsbestätigung von der Bestellung hat der Kunde unverzüglich nachweislich schriftlich zu rügen, da ansonsten Korrekturen nicht vorgenommen werden können und der Inhalt der Auftragsbestätigung bei unterlassener Korrekturanforderung für den Auftrag verbindlich wird.
3.5. Angaben in Produktbeschreibungen, Katalogen, Prospekten, Preislisten u. dgl. über Leistungen, Maße, Gewichte, technische Werte u. dgl. sind nur als annähernde Angaben bzw. als ungefähre Richtwerte zu betrachten und als Vertragsinhalt sohin nur maßgeblich, wenn in Folge in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
3.6. Offensichtliche Irrtümer (z.B. Schreib- und Rechenfehler) berechtigen VICTRO e.U. wahlweise zur Vertragsaufhebung oder zur angemessenen Änderung/Anpassung der vereinbarten Preise/Leistungen.
3.7. VICTRO e.U. ist berechtigt, sich bei Erfüllung ihrer Leistungen auch der Hilfe anderer Personen und Unternehmen zu bedienen. Die Wahl eines (Vor-)Lieferanten bleibt jedenfalls VICTRO e.U. überlassen; der Bezug bei einer anderen Bezugsquelle kann vom Kunden nicht verlangt werden.
3.8. VICTRO e.U. behält sich vor, Bestellungen des Kunden abzulehnen bzw. nicht durchzuführen und/oder vom Vertrag zurückzutreten. Dies insbesondere dann, wenn offene Rechnungen aus anderen Bestellungen des Kunden bestehen oder nach Auftragsbestätigung und vor Lieferung Umstände in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Kunden bekannt werden, durch welche die Forderung von VICTRO e.U. nicht mehr ausreichend gesichert erscheint.
4. Bestellungen via Onlineshop • Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften
4.1. Durch die Bestellung im Online Shop wird durch den Kunden ein verbindliches Angebot an VICTRO e.U. gelegt. An dieses ist der Kunde sieben Tage lang gebunden. Die übermittelte Empfangsbestätigung der eingegangenen Bestellung stellt keine Angebotsannahme durch VICTRO e.U. dar.
4.2. Der Vertrag kommt erst durch die Absendung und Übermittlung der Versandbestätigung der bestellten Ware zustande.
4.3. Klarstellend halten wir fest, dass die Abgabe nur an Endverbraucher erfolgt und mit Unternehmen keine gesonderten Endkunden-Vereinbarungen geschlossen werden.
5. Widerrufsrecht für Verbraucher im Sinne des KSchG bei Fernabsatzgeschäften
5.1. Dieses Widerrufsrecht gilt nur für Verbraucher in Bezug auf Fernabsatzgeschäfte (z.B. Bestellungen im Online Shop). Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
5.2. Widerrufsbelehrung: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag:
· an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat, sofern Sie eine oder mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und diese einheitlich geliefert wird bzw. werden;
· an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat, sofern Sie mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und diese getrennt geliefert werden;
· an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat, sofern Sie eine Ware bestellt haben, die in mehreren Teilsendungen oder Stücken geliefert wird;
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (VICTRO e.U., Schulstraße 20, 3361 Aschbach-Markt, Telefon: 0664/1044247, E-Mail-Adresse: office@victro.at) mittels eindeutiger Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist. Alle unsere Waren werden vor der Auslieferung umfassend und detailliert Fotodokumentiert. Bei Gebrauchtwaren bedeutet dies die Erfassung aller Kratzer, Mängel und sonstigen Einschränkungen. Wenn wir die Ware mit Mängeln zurückerhalten, welche bei Auslieferung nicht vorhanden waren, wird diese Wertminderung in Rechnung gestellt.
Ausschluss- bzw. Erlöschensgründe
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen
– zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind;
– zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde;
– zur Lieferung alkoholischer Getränke, deren Preis bei Vertragsschluss vereinbart wurde, die aber frühestens 30 Tage nach Vertragsschluss geliefert werden können und deren aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat;
– zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen.
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig bei Verträgen
– zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde;
– zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden;
– zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
– An VICTRO e.U., Schulstraße 20, 3361 Aschbach-Markt, E-Mail-Adresse: office@victro.at :
– Hiermit widerrufe(n) ich/ wir (*) den von mir/ uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
– Bestellt am (*)/ erhalten am (*)
– Name des/ der Verbraucher(s)
– Anschrift des/ der Verbraucher(s)
– Unterschrift des/ der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
– Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
6. Preis • Kosten
6.1. Alle Preise verstehen sich in EURO zuzüglich der Mehrwertsteuer in gesetzlich vorgeschriebener Höhe, es sei denn, auf der Rechnung befindet sich ein Vermerk über die laut §6UstG geltende Umsatzsteuerbefreiung.
6.2. Alle Preise gelten ab Werk. Zusätzliche Kosten für Verpackungsmaterial, Verladung, Transport, Gebühren, Steuern, Zoll oder sonstige Abgaben trägt der Kunde. Ist für eine Lieferung eine andere Lieferkondition vorgesehen, so bedarf dies einer individuellen schriftlichen Vereinbarung.
7. Zahlungsbedingungen • Verzug • Rabatte • Raten
7.1. Der Kunde verpflichtet sich zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bereits bei Vertragsabschluss. Der Versand bzw. die Lieferung der Ware erfolgt stets nach Zahlungseingang auf dem Bankkonto von VICTRO e.U..
7.2. Zahlungen sind per Vorkasse oder Bar möglich.
7.3. Die Zahlungsfrist für den Kunden für Rechnungen die per Vorkasse beglichen werden beträgt 10 Tage ab Erhalt der Rechnung.
7.4. VICTRO e.U. ist berechtigt, Rechnungen auf elektronischem Wege zu übermitteln, der Kunde erklärt sich ausdrücklich mit dieser Übermittlungsform einverstanden. Die Rechnung der VICTRO e.U. gilt als genehmigt, wenn Beanstandungen durch den Kunden nicht innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich erfolgen.
7.5. Ist der Kunde mit einer geschuldeten (Gegen-)Leistung (z.B. Zahlung des Preises) in Verzug, behält sich die VICTRO e.U. unbeschadet sonstiger Rechte vor, die Erfüllung der eigenen Verpflichtungen bis zur erfüllten Gegenleistung des Kunden aufzuschieben, Teilvorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu verlangen oder unter Einhaltung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
7.6. Gesonderte Zahlungskonditionen wie Rabatte, Boni, Skonti etc. sind nur gültig, wenn diese von VICTRO e.U. ausdrücklich schriftlich gewährt worden sind, hierfür ist der Kunde beweispflichtig. Gewährte Rabatte und Boni sind zwingend an den rechtzeitigen Eingang der vollständigen Zahlung geknüpft. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung des Gesamtpreises verfällt der Anspruch auf allfällig gewährte Rabatte und Boni unwiderruflich.
7.7. Ratenzahlungen sind nur gültig, wenn diese ausdrücklich von VICTRO e.U. in schriftlicher Form eingeräumt werden, hierfür ist der Kunde beweispflichtig. Das Recht auf die vereinbarte Ratenzahlung erlischt mit sofortiger Wirkung bei Nichtbezahlung einer Rate sowie bei Verletzung einer sonstiger Vertragsbestimmung. In diesen Fällen wird der gesamte Betrag sofort fällig.
8. Lieferung • Gefahrenübergang • Übernahme
8.1. Lieferungen erfolgen ab Werk/Lager (EXW), aus diesem Grund ist der Transport vom Kunden auf eigene Kosten bereitzustellen. Anderweitige Vereinbarungen sind nur gültig, wenn diese von VICTRO e.U. ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden, hierfür ist der Kunde beweispflichtig.
8.2. Sollte zwischen der VICTRO e.U. und dem Kunden ausdrücklich schriftlich eine Lieferung vereinbart werden, gelten nachfolgende Konditionen. Der Käufer trägt die Kosten des Transportes. Die Gefahr des Transportes geht auf den Käufer über, sobald die Ware an ihn oder an einen von ihm bestimmten, vom Beförderer verschiedenen, Dritten abgeliefert wird. Hat der Käufer selbst den Beförderungsvertrag geschlossen, ohne dabei eine von VICTRO e.U. angebotene Auswahlmöglichkeit zu nutzen, geht die Gefahr bereits mit der Auslieferung der Ware an den Beförderer bzw. den Käufer über.
8.3. Der Kunde hat die Ware sofort nach Erhalt zu prüfen und zu übernehmen. Verzichtet der Kunde ausdrücklich oder stillschweigend auf die Prüfung der Ware gilt die Ware mit der Übergabe als ordnungsgemäß geliefert und abgenommen. Transportschäden sind dabei vom Kunden am Frachtbrief zu vermerken, bei nicht vermerkten Transportschäden liegt die Beweislast beim Kunden.
8.4. Der Kunde kann die Übernahme nur dann verweigern, wenn die Ware Mängel aufweist, welche den vereinbarten Gebrauch wesentlich beeinträchtigen oder das Recht auf Wandlung begründen.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Kosten und Spesen unser Eigentum. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Anführung des Namens bzw. der Firma und der genauen Geschäftsanschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und wir der Veräußerung zustimmen. Im Falle unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung als an uns abgetreten und wir sind jederzeit befugt, den Drittschuldner von dieser Abtretung zu verständigen.
9.2. Im Falle des Verzuges sind wir berechtigt, unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Es wird vereinbart, dass in der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts kein Rücktritt vom Vertrag liegt, außer, wir erklären den Rücktritt vom Vertrag ausdrücklich.
10. Gewährleistung • Garantie
10.1. Soweit keine gegenteiligen ausdrücklichen sowie schriftlichen Vereinbarung getroffen werden gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Insbesondere ist hier auf §10 Abs. 4 VGG zu verweisen – somit behält sich die VICTRO e.U. vor, bei gebrauchten Waren die Gewährleistungsfrist vertraglich auf ein Jahr zu verkürzen. Dies wird vor Geschäftsabschluss gesondert und individuell zum Ausdruck gebracht.
10.2. Der Ersatz von (Mangel-) Folgeschäden, sowie sonstigen Sachschäden, Vermögensschäden und Schäden Dritter gegen den Kunden, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, ist ausgeschlossen.
10.3. Zugesicherte Eigenschaften der Produkte und Leistungen der VICTRO e.U. im Sinne des §922 Abs 1 AGBG sind nur solche, die von uns ausdrücklich gekennzeichnet bzw. zugesagt wurden. Aus Angaben in Katalogen, Prospekten, Werbeschriften, schriftlichen und/oder mündlichen Aussagen, welche nicht ausdrücklich und explizit Vertragsbestandteil geworden sind, können keinen Gewährleistungsansprüche abgeleitete werden, dies gilt in selber Weise für Warenempfehlungen.
10.4. Die Ware ist nach der Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind ebenso unverzüglich, spätestens aber innerhalb von acht Tagen nach Ablieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels dem Verkäufer schriftlich bekannt zu geben.
10.5. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln, sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
10.6. Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Auflösung des Vertrages zusteht, behalten wir uns vor, den Gewährleistungsanspruch nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen.
10.7. Der Übernehmer hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.
10.8. Alle in Zusammenhang mit der Mängelbehebung entstehenden Nebenkosten, wie z.B. Transport, Porto, Fahrtkosten und Wegzeit gehen zu Lasten des Kunden.
10.9. Ergibt die Überprüfung der Mängelanzeige, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt, ist VICTRO e.U. dazu berechtigt, den Ersatz aller Aufwendungen dem Kunden in Rechnung zu stellen.
10.10. VICTRO e.U. schließt die Anwendung des § 7 VGG (Aktualisierungspflicht bei Waren mit digitalen Elementen sowie bei digitalen Leistungen) aus.
10.11. Die Garantie ist beim Garantiegeber (beim Hersteller/manchmal auch beim Verkäufer) geltend zu machen und erfolgt nach dessen Bestimmungen. Etwaige Garantiebedingungen entnehmen Sie bitte der Vertragsbestätigung. Durch die Inanspruchnahme der Garantie wird die gesetzliche Gewährleistung nicht eingeschränkt.
11. Schadenersatz • Produkthaftung • Aufrechnung Leistungsverweigerungsverbote und Zurückbehaltungsverbote
11.1. Schadenersatz- oder Haftungsansprüche des Kunden in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Ausschließlich bei Personenschäden tritt der Schadenersatz- oder Haftungsanspruch bereits bei leichter Fahrlässigkeit ein. Ersatzansprüche verjähren in 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls in 3 Jahren nach Erbringung der Leistung oder Lieferung. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.
11.2. Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel „Produkthaftung“ iSd PHG gegen uns richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
11.3. Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.
11.4. Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages.
12. Rechtswahl • Vertragssprache • Gerichtsstandvereinbarung • Schiedsgerichtsbarkeit
12.1. Auf sämtliche diesen AGB unterliegende Rechtsgeschäfte ist österreichisches materielles Recht anzuwenden, die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen.
12.2. Die Vertragssprache ist Deutsch.
12.3. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Wir haben jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen.
12.4. Inländische Schiedsgerichtsbarkeit: Alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, einschließlich Streitigkeiten über dessen Gültigkeit, Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit, werden nach der Schiedsordnung (Wiener Regeln) der Internationalen Schiedsinstitution der Wirtschaftskammer Österreich (VIAC) von einem oder drei gemäß diesen Regeln bestellten Schiedsrichtern endgültig entschieden.
12.5. Internationale Schiedsgerichtsbarkeit in der WKÖ: Alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, einschließlich Streitigkeiten über dessen Gültigkeit, Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit, werden nach der Schiedsordnung (Wiener Regeln) der Internationalen Schiedsinstitution der Wirtschaftskammer Österreich (VIAC) von einem oder drei gemäß diesen Regeln bestellten Schiedsrichtern endgültig entschieden.
13. Sonstiges
13.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB teilweise oder ganz unwirksam sein oder werden, so bleiben alle übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten wirksame Bestimmungen, welche nach Inhalt und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
13.2. Änderungen, Ergänzungen, Zusätze etc. zu den AGB bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform.
Stand: 06/2024
Die AGB finden Sie auch hier zum Download: Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Geschäftsbedingungen